Termine Ausdauerprüfung (AD)
 

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Neuenhagen/Altlandsberg
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Ausdauerprüfung (AD)

 

Zweck der Ausdauerprüfung (nachfolgend AD genannt) soll es sein, neben der Gesundheit und Schönheit sowie Wesenseignung, auch die Leistung der Zuchthunde zu überprüfen und zu verbessern.

 

Diese Prüfung ist ein Beweis, dass der Hund eine bestimmte körperliche Leistung erbringen kann, ohne danach erhebliche Ermüdungserscheinungen zu zeigen und spricht für besonders gesunde innere Organe wie Herz, Lunge sowie des Bewegungsapparates.

Die Bewältigung und dadurch bestandene AD wird als Beweis der körperlichen Gesundheit angesehen und auch in den meisten Vereinen mit in die Ahnentafel eingetragen.

 

Ausführungsbestimmungen

 

1.     Zulassungsvoraussetzungen

 

Es dürfen nur Hunde mit einem Mindestalter von 12 Monaten (Kleinrassen), 15 Monaten (mittlere Rassen), 24 Monaten (Großrassen) und bis zu einem Höchstalter von 8 Jahren an der Prüfung teilnehmen.

Es werden nur gut durchtrainierte und gesunde Hunde zugelassen.

Tragende, läufige und säugende Hündinnen werden nicht zugelassen.

Der Hund sollte ca. 4 Stunden vor Prüfungsbeginn nicht mehr gefüttert werden, da sonst die Gefahr einer Magendrehung besteht.

 

2.     Anmeldung

 

Die Anmeldung erfolgt direkt beim zuständigen Landesverband, die Termine sind auf der HP hinterlegt oder können direkt bei Ihrem Landesverband erfragt werden.

Sie bekommen dann einen Meldeschein zugesandt.

 

Die Ausrichtung übernimmt immer der Landesverband, sodass für alle möglichst der gleiche Anfahrtsweg besteht. Hier soll vermieden werden, dass Hunde mit einer weiten Anfahrt zusätzlich belastet werden.

Den Hunden ist vor Antritt der AD ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu lösen!

 

Die Kosten müssen am Prüfungstag beim zuständigen Prüfungsleiter beglichen werden.

Die Anmeldung zur Prüfung verpflichtet zur Zahlung.

 

 

3.     Haftung

 

Der Verein sowie die Landesgruppen und deren Beauftragten haften nicht für Schäden jeglicher Form die während der Prüfung anfallen.

Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der STVO und des Tierschutzgesetztes, sowie der Sicherheit der Ausrüstung und seinen Hund selbst verantwortlich.

Eine bestehende Haftpflichtversicherung ist für jeden Teilnehmer vorgeschrieben und ein Nachweis darüber muss vor Prüfungsbeginn vorgelegt werden.

Die Teilnahme erfolgt immer auf eigene Gefahr!

 

4.     Bewertung

 

In einem Durchgang dürfen max. 20 Hunde bewertet werden, bei mehreren Hunden muss ein zweiter Durchgang durchgeführt werden.

Es müssen mindestens 3 Hunde starten.

Es werden keine Wertnoten oder Punkte vergeben, sondern nur „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“.

Die bestandene AD-Prüfung wird zum Ende vom zuständigen Zuchtwart, bzw. Zuchtrichter und Tierarzt protokolliert und der Teilnehmer bekommt vom Landesverband ein Zertifikat zugesandt.

 

5.     Durchführung

 

Zu Beginn der Prüfung haben sich alle Teilnehmer mit ihrem Hund der Prüfungskommission vorzustellen.

Die Prüfungskommission besteht aus:

-Prüfungsleitung (Zuchtwart, Zucht- oder Leistungsrichter)

-Tierarzt

 

Die Prüfungskommission überprüft die Identität des Hundes (Chipnummer) sowie den Gesundheitszustand. Die Ahnentafel, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung und der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung sind zu Prüfungsbeginn vorzulegen.

 

Während der Sommermonate soll die Ausdauerprüfung in den Morgenstunden bzw. frühen Abendstunden durchgeführt werden. Die Außentemperatur sollte nicht über 22 Grad Celsius liegen. Ein Begleitfahrzeug für Ausscheidende und Notfälle ist anwesend.

 

Der Hund wird angeleint am Geschirr an der rechten Seite des Fahrrades geführt.

Es ist dem Hundeführer auch möglich, die Ausdauerprüfung zu Fuß abzulegen (dies bitte vorher erfragen!!!).

 

Ein überhastetes Laufen ist zu vermeiden. Die Leine muss entsprechend lang gehalten werden, damit der Hund die Möglichkeit hat, sich dem jeweiligen Tempo anzupassen. Leichtes Ziehen an der Leine (Vorprellen) ist nicht fehlerhaft, jedoch ständiges Nachhängen des Hundes.

 

Leistungsanforderungen:

-Kleinrassen bis 35 cm: 10 Km

-Mittelrassen über 35 cm: 15 Km

-Großrassen ab 50 cm: 20 Km

 

Pausen:

Nach 7 Km sind 15 Minuten vorgeschrieben und nach 15 Km sind 20 Minuten vorgeschrieben.

In den Pausen können sich Hunde und Hundeführer frei bewegen, nachdem eine Pfotenkontrolle stattgefunden hat.

Während der Prüfung und in der Pause werden die Hunde auf Ermüdungserscheinungen kontrolliert und wenn nötig aus der Prüfung genommen.

 

Durchführungsgelände:

Es kommen asphaltierte, ungepflasterte und gepflasterte Wege und Strassen in Betracht.

 

Als nicht bestanden gilt die Ausdauerprüfung, wenn der Hund:

- starke Ermüdungserscheinungen zeigt

- eine oder mehrere Pfoten wundgelaufen hat

 

Nach Beendigung der AD-Prüfung erfolgt eine einfache Unterordnungsübung und dem Teilnehmer wird das Prüfungsergebnis mitgeteilt.

 

Kosten:

 

Für die Teilnahme an der Ausdauerprüfung fallen folgende Kosten an:

-         25 Euro 

 

 

 
 
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